Es gibt unterschiedliche Ausbildungsformen.
Diese erklären wir euch hier nochmal genauer.
Welche Ausbildungsformen gibt es?
Fremdausbildung:
Kosten: bis zu 25.000€-40.000€
Dauer: ca. 1 bis 1,5 Jahre
Selbstausbildung:
Kosten: bis zu 5.000€
Dualausbildung:
Kosten: bis zu 15.000€ - 20.000€
Dauer: ca. 2 - 2,5 Jahre
Wer bezahlt den Assistenzhund?
Assistenzhunde werden, bis auf den Blindenführhund, nicht von den Krankenkassen finanziert.
Finanziert werden Assistenzhunde durch:
Um das Geld für den Assistenzhund müssen sich Betroffene selbst kümmern.
Manche Vereine, die selber auch Assistenzhunde ausbilden, helfen dabei.
Neben den Spenden können sich Betroffene auch an Stiftungen wenden.
Es gibt zum Beispiel Stiftungen, die Menschen mit neurologischen Erkrankungen unterstützen.
Hier kann man dann einen Antrag stellen, in dem man sein Anliegen "Ich möchte Unterstützung für die Finanzierung eines Assistenzhundes" den Menschen erklärt.
Auf dieser Seite kann man nach Stiftungen in Deutschland suchen.
Wenn man einen festen Beruf hat und die Bank einem einen Kredit gibt, kann man auch so das Geld aufbringen.
Warum zahlen die Krankenkassen nicht alle Assistenzhunde?
In Deutschland gibt es noch keine Ausbildung- und Prüfungsstandards für Assistenzhunde.
Diese werden aber im Moment erarbeitet.
Bis dahin können Krankenkassen nicht mit Sicherheit wissen, ob ein Assistenzhund gut ausgebildet ist.
Auch für Blindenführhunde gibt es keine einheitliche staatliche Prüfung.
Aber es gibt deutlich klarere Ausbildungsstandards und auch die Anforderungen an Blindenführhunde sind sehr einheitlich.
Wenn es Standards für die Ausbildung und Prüfung aller Assistenzhunde Arten gibt, werden sich die Krankenkassen nicht mehr so leicht aus der Verantwortung ziehen können.
Aber auch dann wird es so sein, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) prüft, ob ein Assistenzhund das geeignete Hilfsmittel ist.
Wirtschaftlichkeit:
In Deutschland müssen Hilfsmittel den Anspruch der Wirtschaftlichkeit erfüllen.
Das "Wirtschaftlichkeitsgebot" steht in § 12 SGB V.
Das bedeutet, dass ein Hilfsmittel den besten Nutzen, bei möglichst geringen Kosten erbringt.
Bevor also ein Assistenzhund finanziert wird, werden die Krankenkassen prüfen (wie bei allen Hilfsmitteln), ob es günstigere Hilfsmittel oder Therapie-Möglichkeiten gibt.
Wenn man zum Beispiel Diabetes hat und dieser durch ein Blutzucker-Messgerät gut zu therapieren ist, benötigt man (aus Sicht der Krankenkassen) keinen Assistenzhund, der eine Unter- oder Überzuckerung anzeigt. Denn dies macht ja schon das Messgerät. Das ist günstiger und somit wirtschaftlicher als ein Assistenzhund.
Oder wenn man Epilepsie hat, diese aber durch Medikamente behandelbar ist, benötigt man keinen Assistenzhund, der Anfälle anzeigt, da durch die Medikamente keine Anfälle mehr auftreten.
Wenn Medikamente dies aber nicht können und auch andere Therapiemöglichkeiten keinen Erfolg haben, ist ein Assistenzhund ein gutes Hilfsmittel.